Autokredit mit Bürgen

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Viele Personen, die einen Neu- oder Gebrauchtwagen finanzieren möchten, benötigen einen Autokredit. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein regelmäßiges Einkommen und eine positive Schufaauskunft. Reicht die Bonität nicht aus, kann die Bank auf einem Autokredit mit Bürgen bestehen. Wer die Bürgschaft übernehmen möchte, muss über eine bessere Bonität als der Kreditnehmer verfügen und im Ernstfall in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu zahlen.

Wer benötigt einen Autokredit mit Bürgen?

Bei einem Azubi oder einem Studenten ist ein Autokredit mit Bürgen gang und gebe. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Fälle, in denen auch bei einem Erwachsenen eine Bürgschaft nötig wird. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wer im Niedriglohnbereich arbeitet oder bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, verdient oft zu wenig, um allein für die monatlichen Kreditraten aufkommen zu können.

Bevor eine Person als Bürge akzeptiert wird, muss ihre Bonität detailgenau geprüft werden. Ideal wäre es, wenn die Bank den Bürgen bereits kennt und sich ein relatistisches Bild von seiner finanziellen Situation und seiner persönlichen Integrität machen kann.

Antragstellung, Bewilligung und Rückzahlung

Ein Kreditantrag kann entweder in einer Bankfiliale oder im Internet gestellt werden. Ist dies geschehen, wird eine Einkommens- und Bonitätsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sollte die Bank der Meinung sein, dass ein Bürge erforderlich ist, wird sie den Kunden bitten, eine geeignete Person vorzuschlagen. Sobald diese Person akzeptiert ist, kann der Kreditvertrag unterzeichnet und die Kreditsumme ausgezahlt werden.

Sie ist ausdrücklich zweckgebunden und darf nur für ein Auto verwendet werden. Die Rückzahlung wird individuell geregelt. Dies betrifft sowohl die Laufzeit, als auch die Ratenhöhe und die Frage, ob der Kredit vorzeitig getilgt werden kann. Sobald die letzte Rate gezahlt ist, geht das Auto in den Besitz des Kunden über. Bis dahin bleibt es Eigentum des Händlers.

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