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Für Beamte auf Lebenszeit als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es ein Beamtendarlehen mit besonderen Konditionen. Das Beamtendarlehen Axa kann nicht als ein Annunitätendarlehen angesehen werden, sondern es ist eine Verbindung aus einem Darlehen das tilgungsfrei ist als auch einer Rentenversicherung der Axa.
Die Flexibilität des Darlehens leidet aber nicht unter den gesonderten Bedingungen, die ein Beamtendarlehen Axa ausmachen. So kann ein Beamtendarlehen zur freien Verwendung aufgenommen werden. Als Haus- oder Autofinanzierung aber auch für einen Ratenkauf von Möbeln und Elektrogeräten. Auch die Ablösung von bestehenden teuren Krediten kann mit einem Beamtendarlehen erfolgen.
Es können dadurch niedrige Zinsen und geringere Raten vereinbart werden. Ebenso ist die Laufzeit eines Beamtendarlehens anders gestaltet. Werden die normalen Ratenkredite meist nur bis 84 Monaten Laufzeit abgeschlossen, so können Beamtendarlehen bis zu 15 Jahre zur Verfügung stehen. Dabei werden die Zinsen für den Kredit nach der vereinbarten Laufzeit berechnet und für die Laufzeit fest geschrieben.
Besondere Tilgung eines Beamtendarlehens
Das Beamtendarlehen Axa wird anders abgezahlt als ein herkömmlicher Kredit. So zahlt der Kreditnehmer die vereinbarten Raten für den Kredit, ebenso Prämien für die abgeschlossene Rentenversicherung (kapitalbildende Lebensversicherung). Dadurch wird keine Tilgung des Darlehens erzielt.
Diese wird erst am Ende der Laufzeit mit der Auszahlung der Rentenversicherung getilgt. Sondertilgungen sind während der gesamten Laufzeit möglich, diese müssen aber mindestens 1.000 Euro betragen. Sicherheiten werden bei einem Beamtendarlehen Axa nicht verlangt. Es genügt die Abtretung der Rentenversicherung.
Voraussetzungen für einen Beamtenkredit
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Beamtendarlehens der Axa ist ein Mindestkreditbetrag von 10.000 Euro, der Maximalkredit beträgt das Zwanzigfache des Nettoeinkommens im Monat. Außerdem darf der Antragsteller das 57. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Darüber hinaus muss der Kredit bei Eintritt des 65. Lebensjahres bezahlt sein. Um die Bezahlbarkeit des Beamtendarlehens zu gewährleisten, werden oftmals bestehende Kredite mit dem Beamtendarlehen abgelöst. Damit wird die Finanzierung des aufgenommenen Beamtendarlehens abgesichert.