Kredit für Lohnsteuerausgleich

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Suchen Sie Informationen zum Kredit für den Lohnsteuerausgleich? Welche Frage möchte Sie beantwortet haben? Geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von Krediten oder um Zinsen und Säumniszuschläge?

Unser Kreditratgeber zum Lohnsteuerausgleich erklärt, was Sie absetzen können und wie Sie sich Säumniszuschläge und Zinszahlungen an den Fiskus sparen.

Kredit für den Lohnsteuerausgleich – Absetzbarkeit

Die Absetzbarkeit für einen laufenden Kredit im Lohnsteuerausgleich ist relativ einfach zu erklären. Absetzbar sind Zinskosten immer dann, wenn der Kredit dafür benötigt wurde, Einkommen zu erzielen. Nicht absetzbar sind Zinskosten bei Darlehen mit rein privater Ausrichtung. Zur Bewertung, was beim Lohnsteuerausgleich anerkannt und was nicht berücksichtigt wird, kommt es auf den Kredithintergrund an. Nebensächlich ist, was genau per Kredit finanziert wurde.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Kreditnehmer beantragt ein Darlehen mit dem Ziel, eine hochmoderne Computeranlage zu kaufen. Seine Geschäftsidee ist, 3D-Druck anzubieten, einen Amazonshop zu betreiben und Werbeeinnahmen über Blogs zu generieren. Abgesehen von der tatsächlichen Nutzung der Computeranlage als Geschäftsgrundlage des Nebenerwerbs, nutzt er den Computer nachweislich nicht. In diesem Fall wären die Kreditzinsen Kosten, die auf das Geschäftseinkommen voll anrechnungsfähig sind. (Werbungskosten).

Würde der Kreditnehmer die gleiche Computeranlage für Privatzwecke kaufen sieht es anders aus. Am Kredit selbst ändert sich nichts. Zinszahlungen fallen in gleicher Höhe an. Aber, der tatsächliche Verwendungszweck entscheidet über die Absetzbarkeit. Ist die Hardware nötig, um zu „Daddeln“ oder der 3D-Drucker für das Modellbauhobby, zählt die Anschaffung als „privates Vergnügen“. Den Kredit im Lohnsteuerausgleich abzusetzen ist nicht möglich.

Ähnlich ist es bei den Kreditzinsen, die Immobilienbesitzer zahlen. Absetzbar wären sie, wenn beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entstehen. Möglich wäre es außerdem beim Verkauf, die Zinszahlungen geltend zu machen.

Lohnsteuerjahresausgleich – keine Zeit kann teuer werden

Mit dem Lohnsteuerausgleich sind Steuerpflichtige gern schnell, wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist. Trotzdem fühlt sich nicht jeder dazu berufen, die lästige Steuererklärung in Angriff zu nehmen. Jedes Jahr verdient Vater Staat große Summen damit, dass Menschen „keine Zeit“ finden, die Steuererklärung abzugeben. Kann der Staat dabei verdienen, bleibt es zumeist ohne Folgen. Allerdings ist von einer Mahnung des Fiskus auszugehen.

Mehrere Konsequenzen können sich daraus ergeben. (§ 3 Abs. 4 der AO, § 152 AO und § 240 AO). Zum einen kann die für den Steuerpflichtigen ungünstige Schätzung die Folge sein. In diesem Fall ist von einer Nachzahlungspflicht auszugehen. Aus der Steuerforderung ergibt sich die Verzinsung der Steuerschuld sowie die Strafzahlung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlages.

Kosten für den Steuerpflichtigen:

Mit 1.0 Prozent der Steuerschuld im Monat legen die Finanzämter den Säumniszuschlag fest. Hinzu kommen 0,5 Prozent monatliche Zinsen.

Günstiger, als auf „Gnade der Behörden“ zu hoffen ist es, schnell einen Kredit für den Lohnsteuerausgleich zu beantragen. Beträgt die Steuerschuld beispielsweise 2.520 Euro, kostet der Säumniszuschlag monatlich 25 Euro zuzüglich 11,50 Euro Zinsen. – Insgesamt 36,50 Euro im Monat.

Berechnung:

Für die Berechnung wird die glatte Summe zum nächsten 50-Euro-Schritt abgerundet. Bis zu 2.549,99 Euro wäre die Berechnungsgrundlage 2.500 Euro. Zu Zahlen ist der Säumniszuschlag ab dem Tag der ersten Fälligkeit. Für die Zinsen gilt Entsprechendes. Bei 2.500 Euro abgerundeter Steuerschuld müssten 11,50 Euro monatlich entrichtet werden.

Zinsgünstig finanzieren – Steuernachzahlung schnell umschulden

Im direkten Vergleich der Finanzierungskosten zeigt sich, wie wichtig es ist bei Steuerschulden schnell zu handeln. Für 2.520 Euro Steuerschuld müssten 36,50 Euro im Monat oder auf das Jahr gerechnet 438 Euro bezahlt werden. Gegen den hohen Zins, trotz Niedrigzinspolitik der EZB, wurde geklagt. Leider gab der Bundesfinanzhof der Zinsforderung des Finanzamtes recht. (Az.: I R 80/10).

Zum Vergleich, der zum Ausgleich nötige Ratenkredit könnte für 2,25 Euro monatlichen Zins oder 27 Euro im Jahr beantragt werden. Mit einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich sparen Steuerschuldner in diesem Rechenbeispiel 411 Euro im Jahr. Das Argument, keine Zeit für den Antrag, wäre ebenfalls unhaltbar. Mit nur zwei Eingaben (Kreditsumme und Laufzeit) zeigt der Kreditvergleich den zinsgünstigsten Kredit. Etwa 5 Minuten dauert es, den Onlineantrag zu stellen.

Würde zusammen mit Videoident beantragt, muss zur rechtsverbindlichen Kreditbeantragung das Haus nicht verlassen werden. Per Skype prüft ein Mitarbeiter die Identität und die Echtheit der geforderten Belege. Die Prüfung dauert nur einen Moment, dann ist der Antrag rechtssicher gestellt. Der bewilligte Kredit für den Lohnsteuerausgleich könnte schon 48 Stunden später die Steuerschulden ausgleichen.

Kredit von privat für die Steuerschuld

Die meisten Arbeitnehmer erhalten beim Lohnsteuerausgleich Geld zurück. Anders ist es bei der Einkommenssteuererklärung eines Selbstständigen. Selbstständige zahlen praktisch ausnahmslos Steuern nach, haben aber oft Probleme mit der Kreditbewilligung einer Bank.

Die Problematik der Kreditvergabe beim Bankkredit umgehen Selbstständige, wenn ein Darlehen für die Steuernachzahlung von privat beantragt würde. Schon der Wunsch nach einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich – den Einkommenssteuerausgleich zeigt, dass der Unternehmer Gewinn erwirtschaftet. Gewinne zu erzielen, ist die Basis solider Rückzahlungsfähigkeit, auf die es beim Kredit von privat ankommt.

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