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Die Genehmigung eines Kredites ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Neben einer guten Bonität ist ein festes Arbeitsverhältnis ein Kriterium, das erfüllt werden muss. Ist das nicht der Fall, so wird ein Kredit in den meisten Fällen nicht bewilligt. Um den Nachweis zu erbringen, wollen die Banken mitunter einen Arbeitsvertrag sehen. Nur so kann der Kreditnehmer nachweisen, dass das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist. Bei einigen Banken kommt sogar erst ein Kredit mit Arbeitsvertrag zustande.
Ausländische Banken verlangen grundsätzlich einen Arbeitsvertrag
Während es die Banken in Deutschland mit der Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht so genau nehmen, muss bei einer ausländischen Bank immer ein Arbeitsvertrag in Kopie zu den Unterlagen beigefügt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kommt es zu einer Kreditablehnung. Das typische Beispiel ist ein sogenannter Schweizer Kredit.
Während die Banken hier gänzlich auf die Schufa verzichten, wollen sie als Nachweis über das Einkommen einen Arbeitsvertrag sehen. Es geht dabei nicht um das Arbeitsverhältnis an sich, sondern der Arbeitsvertrag stellt sicher, dass das Arbeitsverhältnis nicht von vorneherein befristet ist. Der Hintergrund liegt darin, dass die Banken in der Schweiz keinen Kredit mit Arbeitsvertrag vergeben, wenn das Arbeitsverhältnis lediglich befristet ist.
In den meisten Fällen wollen die Hausbanken bei einem Kredit mit Arbeitsvertrag diesen gar nicht sehen. Sie orientieren sich an dem monatlichen Geldeingang und schauen nur darauf, dass dieser nicht von staatlicher Seite kommt. Ansonsten ist ihnen wichtig, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Bankberater kennen ihre Kunden und wissen, wo sie arbeiten. Ist mit der Schufa alles in Ordnung, dürfte es mit einem Kredit keine Probleme geben.